Erste Schritte vor den Integrationskursen
Für erste Schritte zum Deutsch lernen werden zwei "Kurse" in Bous von Ehrenamtlichen angeboten:- Offene Gesprächsrunde - u.a. zur Förderung der deutschen Sprache
Termin: Dienstag bis Freitag, 10:00 Uhr -12:00 Uhr
Ort: Schulungsraum in Untergeschoss des Rathauses, Saarbrücker Straße 120, 66359 Bous - Deutsch lernen: Mit anderen Flüchtlingen und 2 Helferinnen Deutsch lernen
Temin: Montag, 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
ab 12.09.2015: Gesprächskreis für Fortgeschrittene Samstags 10:00 - 11:00 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus, Weizenhübelstr 3, 66359 Bous
Integrationskurse
Wenn die Flüchtlinge eine Anerkennung als Flüchtling bekommen (Aufenthaltserlaubnis) bekommen sie eine „Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs“.Mit dieser Verpflichtung können sie sich einen Sprachkursträger aussuchen, der testen wird, in welche Kursart sie eintreten können:
- normaler Integrationssprachkurs (600 Stunden + Orientierungskurs)
- Jugend-Integrationssprachkurs (900 Stunden + Orientierungskurs - für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren - auf jeden Fall für die jungen Leute zu empfehlen - außer sie benötigen einen Alphabetisierungskurs)
- Alphabetisierungskurs (900 Stunden + Orientierungskurs)
Wichtig ist zu beachten, dass der wohnortnächste Kursort gewählt wird, da nur diese Strecke vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Bedürftigkeit bezahlt wird. Wird ein Kursort gewählt, der weiter entfernt liegt, wird nur die Strecke bis zum wohnortnächsten Kursort bezahlt. Bei Bous ist Saarlouis somit erste Wahl (Völklingen wäre auch möglich).
Die potentiellen Teilnehmer/-innen müssen noch einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen:
- http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/Aufenthaltstitel_nach/aufenthaltstitel_nach-node.html
- http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Antraege/630-027_antrag-kostenbefreiung_pdf.html?nn=1368306
Die Kursträger können bei Bedarf auch die Anträge für die Fahrtkostenerstattung stellen.
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